(nachfolgend: Beschwerdeführer) am 11. Juni 2022 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde ein. Er beantragte weiterhin einen Wechsel der amtlichen Verteidigung und schlug Fürsprecher C.________ als amtlichen Rechtsbeistand vor. Am 20. Juni 2022 ging eine weitere persönliche Eingabe des Beschwerdeführers vom 17. Juni 2022 mit diversen Beilagen bei der Beschwerdekammer ein. Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete am 20. Juni 2022 auf das Einreichen einer Stellungnahme. Gleiches tat das Regionalgericht unter Hinweis auf die Akten am 21. Juni 2022.