5. Zu eröffnen: - dem Strafkläger/Beschwerdeführer (per Einschreiben) - der Beschuldigten 2 (unter Beilage einer Kopie der Nichtanhandnahmeverfügung vom 02.05.2022 – per Einschreiben) - der Beschuldigten 3 (unter Beilage einer Kopie der Nichtanhandnahmeverfügung vom 02.05.2022 – per Einschreiben) - dem Beschuldigten 4 (unter Beilage einer Kopie der Nichtanhandnahmeverfügung vom 02.05.2022 – per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Leitender Staatsanwalt N. (mit