und Dr. med. C.________. Wie die Staatsanwaltschaft zu Recht hinweist, wären für die Verfolgung von im Kanton Zürich begangenen Straftaten nicht die Berner Strafverfolgungsbehörden zuständig. Inwiefern sich allenfalls bernische Behörden resp. deren Mitarbeiter (z.B. F.________