3. Der angefochtenen Verfügung lassen sich folgender Sachverhalt und folgende Begehren des Beschwerdeführers entnehmen: Am 22. April 2022 trafen bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern durch die F.________ Kopien des E-Mail-Verkehrs zwischen D.________ und der F.________ ein. Im Mail vom 12. April 2022 berichtet D.________ von einem Sozialversicherungsbetrug der A.________ gegen die AHV, IV, ALV und EO und führt aus, dass es sich hierbei um kriminelle Steuerkorrekturen der Behörden auf Basis der Lohnausweise für verweigerte Berufsinvaliditätsrenten geht.