2 schwerde nicht – auch nicht sinngemäss – entnehmen lässt, dass sich diese auch gegen die Nichtanhandnahme des Verfahrens betreffend L.________ und E.________ richtet, darf davon ausgegangen werden, dass der Beschwerdeführer, wenn er denn gegen diese überhaupt Anzeige erstattet hatte, insoweit mit der Nichtanhandnahme einverstanden ist. Vor diesem Hintergrund werden die L.________ und die E.________ im Beschwerdeverfahren nicht als «Beschuldigte» aufgenommen resp. nicht im Rubrum aufgeführt.