Der Streitgegenstand im Beschwerdeverfahren wird durch das Anfechtungsobjekt begrenzt, d.h. vorliegend durch die Nichtanhandnahmeverfügung vom 2. Mai 2022. Mit seinem Antrag auf Entschädigung der Konzertkosten geht er über den Streitgegenstand hinaus. 2.2 Die Staatsanwaltschaft führte im Rubrum der angefochtenen Verfügung als mögliche Tatverdächtige die L.________ und die E.________ auf. Nach Einsicht in die Akten ist für die Beschwerdekammer indes nicht nachvollziehbar, weshalb diese als möglicherweise tatverdächtigt aufgenommen worden sind. Da sich der Be-