1. Mit Verfügung vom 2. Mai 2022 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) ein von D.________ initiiertes Verfahren wegen Versicherungsbetrugs – gemäss Verfügung angeblich begangen durch unbekannte Täterschaft, möglicherweise durch Mitarbeitende der A.________, des Rechtsdiensts der L.________ und des Rechtsdiensts der E.________ einerseits und durch Dr. med. C.________ und Rechtsanwältin B.________ andererseits – nicht an die Hand. Ein gegen die Nichtanhandnahme gerichtetes Schreiben von D.____