1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Entscheid des Regionalgerichts Emmental- Oberaargau vom 30. Mai 2022 PEN 22 65 wird aufgehoben. 2. Es wird festgestellt, dass die Einsprache vom 9. November 2021 gegen den Strafbefehl EO 21 5495 der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 25. Juni 2021 rechtzeitig erfolgte und gültig ist. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘000.00, trägt der Kanton Bern. 4. Die Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ wird am Ende des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht festgelegt. Es besteht keine Rück- oder Nachzahlungspflicht.