6 meinde Delémont machen müssen. Dies umso mehr, nachdem sie von den Einwohnerdiensten der Gemeinde Neuchâtel und dem Migrationsdienst gegensätzliche Rückmeldungen erhalten hatte (Strafakten PEN 22 65, pag. 40 und 42). Des Weiteren hätten – wie vom Beschwerdeführer vorgebracht – aufgrund des Hinweises im «Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse» die Regionalpolizei bzw. die Staatsanwaltschaft Oberland angefragt werden müssen, ob sie über zusätzliche Informationen betreffend den aktuellen Aufenthaltsort des Beschwerdeführers verfügen.