Der Strafbefehl wurde von der Post mit dem Vermerk retourniert, dass der Empfänger unter dieser Adresse nicht ermittelt werden konnte (p. 38). Auf Anfrage der Staatsanwaltschaft teilten die Einwohnerdienste der Gemeinde Neuchâtel mit E-Mail vom 13.07.2021 (p. 40) mit, dass der Beschuldigte nicht in Neuchâtel gemeldet sei. Die Staatsanwaltschaft erkundigte sich sodann beim Amt für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern, Migrationsdienst, nach der aktuellen Adresse des Beschuldigten, woraufhin dieses mit E-Mail vom 15.07.2021 (p. 42) angab, der Beschuldigte sei am «H.________ Neuchâtel» wohnhaft.