1. 1.1 Mit Entscheid vom 30. Mai 2022 stellte das Regionalgericht Emmental-Oberaargau, Einzelgericht, (nachfolgend: Regionalgericht) fest, dass die Einsprache von A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) gegen den Strafbefehl EO 21 5495 der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) vom 25. Juni 2021 verspätet eingereicht worden und demnach ungültig sei. Es trat auf die Einsprache gegen den Strafbefehl nicht ein und hielt fest, dass dieser in Rechtskraft erwachsen sei.