8 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 23. Mai 2022 wird insofern aufgehoben, als eine Einstellung wegen Urkundenfälschung sowie Drohung (Vorfall im September 2021) erfolgt ist (EO 22 3864). Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau wird angewiesen, die Strafuntersuchung gegen den Beschuldigten wegen Urkundenfälschung sowie Drohung im Sinne der Erwägungen fortzusetzen. Soweit weitergehend wird die Beschwerde abgewiesen.