Dass er in der Folge darauf verzichtet haben will, scheint wenig glaubhaft, zumal er schliesslich doch einen unterschriebenen Vertrag einreichte. 5.7 Bei dieser Ausgangslage reicht das Ergebnis der Handschriftenanalyse allein nicht aus, um den Tatverdacht gegen den Beschuldigten zu entkräften. Zudem sind weitere Ermittlungshandlungen möglich und angezeigt. Die Mutter des Beschuldigten, welche den Mietvertrag aufgesetzt und ein zweites Mal ausgedruckt haben soll, wurde bislang nicht befragt.