5.4 Der Beschuldigte sagte zu Beginn seiner Einvernahme aus, dass er, kurz nachdem sie den Vertrag unterschrieben hätten, seine Mutter angerufen und sie gebeten habe, den Vertrag, auf welchem sie einen Fehler entdeckt hätten, nochmals auszudrucken und ihm diesen zu schicken (Einvernahme des Beschuldigten, Z. 33 ff.). Mit Blick darauf könnte sich die Aufforderung vom 16. April 2021, den Vertrag zu unterzeichnen, zwar auf einen zweiten Vertrag beziehen, was aber heissen müsste, dass es sich beim unterschriebenen Vertrag vom 10. April 2021 um die erste Version des Mietvertrages handelt.