Hervorhebungen durch die Kammer] unterschrieben hat. Die Handschriftenanalyse nimmt auf diesen Umstand nicht Bezug, weshalb auch nicht abschliessend beurteilt werden kann, inwiefern dieser Unterschied für den Gutachter relevant war bzw. berücksichtigt worden ist. Insgesamt ergeben sich daher zumindest gewisse Zweifel an den Schlussfolgerungen im Rapport Forensik vom 21. März 2022 betreffend Handschriftenanalyse. Hinzu kommt insbesondere, dass sich aus den Aussagen des Beschuldigten sowie den