10 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Ziffer 2 der Verfügung des Wirtschaftsstrafgerichts vom 3. Januar 2022 wird aufgehoben. Soweit weitergehend wird die Beschwerde als gegenstandslos abgeschrieben. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'200.00, werden zu 1/3, ausmachend CHF 400.00, der Beschwerdeführerin auferlegt. 2/3 der Kosten, ausmachend CHF 800.00, trägt der Kanton Bern.