5. 5.1 Bei diesem Ausgang das Verfahrens rechtfertigt es sich, die Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 1'200.00, zu 2/3 dem Kanton Bern aufzuerlegen (Art. 428 Abs. 1 StPO). 1/3 der Verfahrenskosten hat die Beschwerdeführerin zu tragen.