4. Mit Urteil vom 22. Januar 2020 im Verfahren WSG 19 27 wurde A.________ unter anderem schuldig erklärt der qualifizierten Veruntreuung zum Nachteil von F.________. A.________ wurde unter anderem zur Zahlung einer Ersatzforderung von CHF 113'331.00 verurteilt, wobei die Ersatzforderung F.________ in Anrechnung an seine Zivilforderung herausgegeben wurde (vgl. Ziff. 1.3 des Urteils). Weiter wurde in Ziff. Ill des Urteils folgendes verfügt: "Im Hinblick auf die Durchsetzung der Ersatzforderung bleiben […] sowie die Beschlagnahme der Konti der 3. Säule Nrn. G.________, H.________ und I.________ bei der J.__