Im Übrigen sei zu erwähnen, dass es die auf den 25. Februar 2022 angesetzte Hauptverhandlung vor dem Hintergrund des hängigen Beschwerdeverfahrens wieder abgesetzt habe. Die Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) beantragte in ihrer delegierten Stellungnahme vom 8. Februar 2022 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Die Privatklägerin, vertreten durch Rechtsanwältin E.________, beantragte am 11. Februar 2022 die Abweisung der Beschwerde.