MWST und Auslagen zu Lasten des Staates. Das Wirtschaftsstrafgericht beantragte mit Stellungnahme vom 25. Januar 2022 die Abweisung der Beschwerde vom 13. Januar 2022 und brachte zur Kenntnis, dass es das Urteil aus dem Verfahren WSG 19 27 bereits am 3. Januar 2022 beigezogen und der Privatklägerin am 5. Januar 2022 diesbezüglich Akteneinsicht gewährt habe. Im Übrigen sei zu erwähnen, dass es die auf den 25. Februar 2022 angesetzte Hauptverhandlung vor dem Hintergrund des hängigen Beschwerdeverfahrens wieder abgesetzt habe.