Hiergegen erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) am 13. Januar 2022 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) mit den Anträgen, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben, eventualiter sei die Verfügung des Wirtschaftsstrafgerichts aufzuheben und zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückweisen; dies unter Kosten- und Entschädigungsfolgen inkl. MWST und Auslagen zu Lasten des Staates.