Die Stiftung tätigte in der Folge weitere Abklärungen, welche diesen Verdacht bestätigten. Es kann auf die der Strafanzeige angehängten Fotos und Dokumentationen sowie den Berichtsrapport der Kantonspolizei vom 18. Mai 2022 verwiesen werden. Daraus geht beispielsweise hervor, dass die Verfügbarkeit von echtem Oxymetholon etwas schwierig sei. Zudem wurde die E-Mailadresse: «G.________» angegeben, unter welcher gekauft werden könne (vgl. Pos Nr. 2 Beilage S. 4 zur Strafanzeige).