Weiter seien bei der Staatsanwaltschaft die vollständigen Akten beizuziehen und ihm mit Frist zur weiteren Stellungnahme zuzustellen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Der Verfahrensleiter der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) eröffnete am 9. Juni 2022 ein Beschwerdeverfahren. Der Antrag des Beschwerdeführers auf Beiordnung einer amtlichen Verteidigung für das Beschwerdeverfahren wurde gutgeheissen und Rechtsanwalt B.________ als amtlicher Anwalt bestellt.