11 durch die Beschwerdekammer jedoch nicht überprüft werden. Namentlich die Angaben zu den Berufen und zum monatlichen Einkommen von N.________ und O.________ fehlen gänzlich. Die Beschwerdeinstanz hat im Haftverfahren nicht die Möglichkeit, in der gebotenen Zeit die erforderlichen Abklärungen über Drittpersonen zu treffen. Vielmehr wäre es Aufgabe des anwaltlich vertretenen Beschwerdeführers, die Vermögensverhältnisse der die Kaution leistenden Personen klarer aufzudecken (z.B. durch Einreichen der Steuererklärung).