10 P.________ würde durch den Verlust seines Kautionsanteils von CHF 15'000.00 in seinen finanziellen Möglichkeiten eingeschränkt. Entsprechend sei davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer es nicht riskieren würde, die Kaution durch Flucht zu verlieren. Die Sicherheitsleistung stelle somit eine geeignete Massnahme dar, um ihn von der Flucht abzuhalten. Die Verteidigung habe zu diesem Zweck ein Klientengelderkonto errichtet, für welches sie einzelzeichnungsberechtigt sei. Alternativ oder kumulativ könnten weitere Ersatzmassnahmen gemäss Art.