Strafakten PEN 20 941 etc., pag. 10006- 10012). Nach eigenen Aussagen leidet er an Panikattacken sowie an einer Form von Depression, wogegen er Medikamente nehme (Beschwerdebeilage 6; Strafakten PEN 20 941 etc., pag. 9912). Nicht bekannt ist, ob, wann und in welchem Umfang der Beschwerdeführer seine Arbeit wird wieder aufnehmen können. Überhaupt ist in Anbetracht seiner Umschulungspläne unklar, wie lange er noch bei der G.________ angestellt sein wird. Hinzu kommt, dass eine Umschulung bzw. eine Neuausbildung gerade für eine psychisch instabile Person häufig eine Herausforderung darstellt.