6 auch den regelmässigen Kontakt zu seiner Familie in der Schweiz aufrechterhalten. Unter diesen Umständen würden auch seine aktuellen Wohn- und Familienverhältnisse nicht entscheidend ins Gewicht fallen. Ferner sei es auch D.________ (Land) möglich, sich psychiatrisch behandeln zu lassen; Medikamente gebe es auch dort. Soweit den umstrittenen Beuteanteil betreffend habe es das Regionalgericht völlig zutreffend als beweismässig erstellt erachtet, dass der Beschwerdeführer über diesen verfügt habe.