Hinzu komme, dass dem Beschwerdeführer anlässlich der Einvernahmen und Verhandlungstermine immer wieder vor Augen geführt worden sei, wie das Verfahren ausgehen könnte. Trotz dieses Wissens sei er in der Schweiz geblieben, obwohl er faktisch die Möglichkeit gehabt hätte zu flüchten. In den letzten dreieinhalb Jahren sei er mehrfach D.________