Der Beschluss des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 23. Mai 2022 sei aufzuheben und der Beschwerdeführer sei umgehend aus der Sicherheitshaft zu entlassen. 2. Eventualiter sei der Beschwerdeführer unter Anordnung folgender Ersatzmassnahmen (alternativ oder kumulativ) aus der Sicherheitshaft zu entlassen: - einer Sicherheitsleistung in der Höhe von CHF 75’000.00, sobald der Kautionsbetrag in der Gerichtskasse einbezahlt wurde; - einer Ausweis- und Schriftensperre; - einer Auflage, sich nur oder sich nicht an einem bestimmten Ort oder nur in einem bestimmten Haus aufzuhalten;