jedoch bis am 22. November 2022, in Sicherheitshaft. 1.2 Am 2. Juni 2022 meldete der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil an. 1.3 Weiter erhob der Beschwerdeführer am 1. Juni 2022 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde gegen die angeordnete Sicherheitshaft. In der Beschwerde stellte er unter Kosten- und Entschädigungsfolge die nachstehenden Anträge: 1.