__ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 23. Mai 2022 wegen bandenmässigen Raubs unter Offenbarung einer besonderen Gefährlichkeit, versuchten bandenmässigen Raubs unter Offenbarung einer besonderen Gefährlichkeit, versuchten bandenmässigen Raubs, bandenmässigen Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung und mehrfachen Hausfriedensbruchs schuldig und verurteilte ihn unter Anrechnung von 250 Tagen Untersuchungshaft zu einer Freiheitsstrafe von 11 Jahren und 9 Monaten. Gleichentags versetzte ihn das Regionalgericht mit separatem Beschluss vorbehältlich der Rechtskraft des Urteils bis zum Strafantritt, längstens