7.2.2 Vorliegend hat der Beschwerdeführer am 24. Mai 2022 Berufung angemeldet. Angesichts der Aktenmenge (32 Bundesordner) und der Komplexität der zu beurteilenden Delikte sowie in Berücksichtigung, dass sich das Verfahren vor der Vorinstanz gegen fünf Beschuldigte gerichtet hat, hat das Regionalgericht unter Praktikabilitätsgesichtspunkten richtigerweise antizipiert, dass die Redaktion des vollständig begründeten Urteils einige Zeit in Anspruch nehmen würde. Die Wahrscheinlichkeit, dass innerhalb der nächsten 3 bis 6 Monate ein zweitinstanzliches Urteil gefällt werden kann, ist gering.