Sollte das Obergericht des Kantons Bern zum Schluss kommen, dass das Urteil des Regionalgerichts in seinen wesentlichen Bestandteilen falsch gewesen sei, würde bereits in wenigen Monaten Überhaft drohen. Aufgrund der Komplexität und der Grösse des gesamten Falles sei zudem in den nächsten Monaten nicht mit einem Urteil im Berufungsverfahren zu rechnen. Der Beschwerdeführer sei somit auch mit Blick auf die Verhältnismässigkeit umgehend aus der Sicherheitshaft zu entlassen.