Aufgrund seiner russischen Sprachkenntnisse und seiner Herkunft sei es ihm ohne Weiteres möglich, in einem europäischen Land als ukrainischer Flüchtling aufzutreten und dort die entsprechenden Hilfsmassnahmen in Anspruch zu nehmen. Vor diesem Hintergrund sei der Anreiz, sich durch Flucht der hohen Freiheitsstrafe von über 12 Jahren wie auch den sehr hohen Schulden (Verlustscheine über CHF 160’000.00 sowie Verfahrenskosten und gutgeheissene Zivilforderungen in der Höhe von über CHF 150’000.00) zu entziehen, sehr hoch.