Hinzu komme, dass es aufgrund der konkreten Umstände im Falle des Beschwerdeführers eher unrealistisch sei, dass er das Leben in den Griff bekomme und Schulden abbauen sowie eine Familie gründen könne. Anders als von der Verteidigung anlässlich der Hauptverhandlung geltend gemacht, habe der Beschwerdeführer zwar seine Selbstständigkeit aufgegeben und eine neue Arbeitsstelle angetreten. Ob und wie lange er die Stelle behalten könne, sei jedoch zweifelhaft, da er noch in der Probezeit sei.