3 pag. 9894-9896) auch noch explizit zur Sicherheitshaft hätte einvernommen werden müssen, hätte sie bereits zu diesem Zeitpunkt einen entsprechenden Antrag stellen können. Hinzu kommt, dass die Parteivorträge der Verteidigung erst am Tag nach den Parteivorträgen der Staatsanwaltschaft und der Privatklägerschaft stattgefunden haben und die Verhandlung auch unmittelbar vor dem Plädoyer des amtlichen Verteidigers des Beschwerdeführers noch einmal für eine halbstündige Pause unterbrochen war.