9997). Aus dem Protokoll der Hauptverhandlung geht alsdann hervor, dass die Verteidigung unmittelbar nach dem Hinweis, dass sich das Regionalgericht mit der Frage der Sicherheitshaft befassen werde, in einem anderen Kontext einen Ordnungsantrag gestellt hat (Strafakten PEN 20 941 etc., pag. 9967). Hätte es die Verteidigung für notwendig gehalten, dass der Beschwerdeführer zusätzlich zur bereits erfolgten Befragung zu seinen persönlichen Verhältnissen (Strafakten PEN 20 941 etc.,