2 das Gesuch auf Sicherheitshaft des Beschwerdeführers erst im Rahmen des Parteivortrages gestellt. Danach habe die Verteidigung zwar sowohl in ihrem Parteivortrag als auch in der Duplik zur Frage der Sicherheitshaft Stellung nehmen können. Der Beschwerdeführer selbst sei durch das Gericht jedoch nicht mehr angehört worden; es sei ihm daher nicht mehr möglich gewesen, sich persönlich zur drohenden Sicherheitshaft zu äussern. Die entsprechenden Sachverhaltsfragen habe das Regionalgericht aus den Akten beantwortet.