1.3 Weiter erhob der Beschwerdeführer am 1. Juni 2022 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde gegen die angeordnete Sicherheitshaft. Mit ihr beantragte er unter Kosten- und Entschädigungsfolge die Aufhebung des Beschlusses des Regionalgerichts vom 23. Mai 2022 und die umgehende Entlassung aus der Untersuchungshaft (recte: Sicherheitshaft). Eventualiter wurde seine umgehende Entlassung unter Anordnung einer/oder mehrerer Ersatzmassnahmen beantragt.