tem Beschluss vorbehältlich der Rechtskraft des Urteils bis zum Strafantritt, längstens jedoch bis am 22. November 2022, in Sicherheitshaft. 1.2 Am 24. Mai 2022 meldete der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil an. 1.3 Weiter erhob der Beschwerdeführer am 1. Juni 2022 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde gegen die angeordnete Sicherheitshaft.