__ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 23. Mai 2022 wegen bandenmässigen Raubs unter Offenbarung einer besonderen Gefährlichkeit, versuchten bandenmässigen Raubs unter Offenbarung einer besonderen Gefährlichkeit, versuchten bandenmässigen Raubs, versuchten bandenmässigen Diebstahls, mehrfachen Betrugs (teilweise Versuch dazu), Urkundenfälschung, Geldwäscherei sowie diverser SVG-Delikte schuldig und verurteilte ihn unter Anrechnung von 331 Tagen Untersuchungshaft zu einer Freiheitstrafe von 12 Jahren und 9 Monaten. Gleichentags versetzte das Regionalgericht den Beschwerdeführer mit separa-