Konflikt mit der Kindsmutter bereits längere Zeit hinzieht und ein Ende – zumindest derzeit – nicht in Sicht ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Gesuchsteller mit weiteren Anzeigen konfrontiert sehen wird resp. er sich allenfalls zu drohendem Verhalten hinreissen lassen könnte. D.________ hat anlässlich seiner Einvernahme vom 17. Mai 2022 ausgeführt, dass der Gesuchsteller ihn verschiedentlich bedroht habe (vgl. Einvernahmeprotokoll von D.________ vom 17. Mai 2022, Z. 94)