In Anbetracht der Häufung von Anzeigen seit März 2021 sei zudem in Aussicht gestellt worden, dass der Gesuchsteller bei nächsten Drohungen in Haft genommen würde, andernfalls das Verfahren bei immer weiteren Anzeigen einfach nicht abgeschlossen werden könne. Im beim Regionalgericht hängigen Verfahren seien denn nun auch schon diverse Ehrverletzungsdelikte verjährt. Ob dannzumal tatsächlich eine Haftanordnung erlassen werde, entscheide indes nicht er, sondern das Zwangsmassnahmengericht. Dieses habe im Verfahren BM 17 40765 bereits Haft wegen Kollusions- und Wiederholungsgefahr angeordnet.