Im hier interessierenden Verfahren sei er am 17. Mai 2022 nicht zur Einvernahme erschienen. Da das Verfahren so nicht vorangetrieben und abgeschlossen werden könne, sei für die nächste Befragung eine Abklärung der Einvernahmefähigkeit durch einen neutralen Psychiater in Aussicht gestellt worden. In Anbetracht der Häufung von Anzeigen seit März 2021 sei zudem in Aussicht gestellt worden, dass der Gesuchsteller bei nächsten Drohungen in Haft genommen würde, andernfalls das Verfahren bei immer weiteren Anzeigen einfach nicht abgeschlossen werden könne.