4 schiebungsgesuch abgewiesen habe, obschon er bei Zweifeln Rücksprache mit dem behandelnden Psychiater und dem behandelnden Psychologen hätte nehmen können, zeuge ebenfalls von Voreingenommenheit. 4.3 Der Gesuchsgegner sieht sich nicht als voreingenommen. In einem anderen gegen den Gesuchsteller geführten Verfahren (BM 17 40765) habe er versucht, diverse Verfahrensteile durch Vergleich zu erledigen, was zum Vorteil des Gesuchstellers gewesen wäre.