Anhaltspunkte für derartige Verfehlungen hätten jedoch – so die Anklageschrift – nicht bestanden. Seine Schwägerin soll er auch mehrfach als „grösste Nutte" bezeichnet haben. Von seinen Geschwistern soll er (unberechtigt) grössere Geldbeträge gefordert und ihnen im Fall des Nichtbezahlens die Einreichung einer Anzeige oder eine Betreibung angedroht haben. Zudem soll er die Geschwister bedroht haben, indem er der Schwester Schläge („d' Schnorre z'verschla") angedroht habe und – mit einem Baseballschläger «bewaffnet» – vor der Wohnung des Bruders erschienen sei und ihm mitgeteilt habe, ihn fertig machen zu wollen.