aus dem Verfahren BM 17 40765)] am 30. Mai 2022 an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) weiter. Diese eröffnete am 3. Juni 2022 ein Ausstandsverfahren. Auf die Anordnung eines zweiten Schriftenwechsels wurde verzichtet. Weitere Eingaben gingen nicht mehr ein.