Am 20. Mai 2022 reichte A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, bei der Staatsanwaltschaft ein Ausstandsgesuch gegen den zuständigen Staatsanwalt (nachfolgend: Gesuchsgegner) ein. Die Staatsanwaltschaft leitete das Ausstandsgesuch zusammen mit einer Stellungnahme und den amtlichen Akten BM 21 21309 sowie Kopien von Aktenstücken aus anderen Verfahren (so die Anklageschrift vom 22. Oktober 2020 [aus Verfahren BM 20 10958] sowie die Anklageschrift vom 28. August 2020, den Haftantrag vom 3. Februar 2018 und den Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts vom 24. März 2020 [alle