10.4 Rechtsanwalt B.________ machte mit Kostennote vom 5. Juli 2022 einen Aufwand von CHF 5'691.95 (16.90 Stunden à CHF 300.00 zzgl. Auslagen von CHF 215.00 und MWST) geltend. Die geltend gemachte Entschädigung wird als angemessen erachtet. 16 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Es wird festgestellt, dass das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers verletzt wurde.