14 nahme der Frau des Beschuldigten beruhen. Wie vom Beschwerdeführer vorgebracht, weisen genannte Feststellungen diverse Widersprüche zur handschriftlichen Einvernahme des Beschuldigten auf, denen ebenfalls nachzugehen ist. Da der Bericht keine Informationen darüber enthält, ob der Beschuldigte oder seine Frau bereits in andere Beissvorfälle (evtl. mit P.________ oder anderen Hunden) involviert waren, gilt es auch dies zu überprüfen.